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STATUTEN
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Artikel 1
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Name und Sitz
Unter dem
Namen IG Erni Medaillen besteht ein Verein im
Sinne
von Art. 60 ff. ZGB, mit Sitz in Luzern.
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Artikel 2
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Zweck
Der Verein
bezweckt die Förderung und Pflege der Erni Medaillen.
Dies geschieht insbesondere durch:
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Veranstaltungen jeglicher Art
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Ausstellungen
und Öffentlichkeitsarbeit
- Publikationen
- Internet-Auftritt
- Dokumentation und Information
- Ausgabe von Medaillen
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Artikel 3
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Mitgliedschaft
Der Verein
setzt sich zusammen aus Aktiv- und Ehrenmitgliedern.
Aktivmitglied kann jede natürliche oder juristische Person
werden. Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin bez. den
Präsidenten zu richten. Über die Aufnahme entscheidet der
Vorstand. Der Austritt aus dem Verein ist jederzeit möglich und
muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden. Für das
angebrochene Jahr ist jedoch der volle Jahres-Mitgliederbeitrag
zu bezahlen. Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes durch
Beschluss der Generalversammlung ohne Angabe von Gründen
ausgeschlossen werden. Ehrenmitglieder werden durch die
Generalversammlung mit einfachem Mehr gewählt.
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Artikel 4
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Mittel
Die Einnahmequellen des Vereins sind:
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Mitgliederbeiträge
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Spenden, Zuwendungen
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Erlöse aus Vereinsaktivitäten
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Die Mitgliederbeiträge werden an der
alljährlichen Mitgliederversammlung festgelegt
-
Ehrenmitglieder sind vom Jahresbeitrag
befreit
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Artikel 5
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Organisation
Organe des
Vereins sind:
Die Organe des Vereins sind ehrenamtlich tätig
und haben grundsätzlich nur Anspruch auf Entschädigung ihrer
effektiven Spesen und Barauslagen.
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Artikel 6
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Generalversammlung
Das oberste
Organ des Vereins ist die Generalversammlung.
Eine
ordentliche Generalversammlung findet jährlich bis spätestens am
30. September statt.
Die Einberufung einer ausserordentlichen
Generalversammlung können
der Vorstand oder 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks
verlangen.
Zur Generalversammlung werden die Mitglieder drei
Wochen im Voraus schriftlich eingeladen, unter Beilage der
Traktandenliste.
Es wird ein Protokoll geführt.
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Artikel 7
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Aufgaben
Der
Generalversammlung obliegen folgende Geschäfte:
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Sie wählt den Vorstand und die
Rechnungsrevisoren.
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Sie ernennt Ehrenmitglieder.
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Sie nimmt Kenntnis von der Geschäftsführung,
der Jahresrechnung und entlastet die Organe des Vereins.
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Sie entscheidet über Statutenänderungen.
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Sie entscheidet über die vom Vorstand
unterbreiteten Anträge.
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Sie legt die jährlichen Mitgliederbeiträge
fest.
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Sie entscheidet mit Zweidrittelmehrheit über
Ausschlüsse von Mitgliedern.
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Artikel 8
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Vorstand
Der Vorstand
besorgt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein gegen
aussen.
Der Vorstand besteht aus
mindestens drei Mitgliedern. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre.
Wiederwahl ist möglich. Der Präsident/die Präsidentin leitet die
Versammlungen. Der Vorstand legt gegenüber der
Generalversammlung Rechenschaft über seine Tätigkeit ab.
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Artikel 9
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Kontrollstelle (Revisoren)
Die
Kontrollstelle besteht aus zwei Revisoren. Diese werden durch
die Generalversammlung gewählt. Die Amtsdauer beträgt zwei
Jahre. Wiederwahl ist möglich. Sie prüft die Jahresrechnung und
führt jährlich mindestens eine Revision durch. Sie erstattet dem
Vorstand zuhanden der Generalversammlung Bericht.
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Artikel
10
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Haftung
Für die
Verbindlichkeiten des Vereins haftet das Vereinsvermögen. Die
Haftung der Mitglieder beschränkt sich auf den Jahresbeitrag.
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Artikel 11
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Auflösung
Die Auflösung
des Vereins kann durch Beschluss einer ausserordentlichen, zu
diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung und mit dem
Stimmenmehr von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen
werden. Das Vereinsvermögen ist einem gemeinnützigen Zweck
zuzuführen, vorzugsweise der Hans Erni-Stiftung, Luzern. Die
Verteilung unter den Mitgliedern ist ausgeschlossen.
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Artikel 12
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Inkrafttreten
Diese Statuten treten durch ihre Genehmigung an
der Gründungsversammlung vom 25.
August 2009 in Kraft.
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(Die letzte Änderung der Statuten wurde durch
die Generalversammlung am 7. Sept. 2013 genehmigt) |